Schallschutz

GehoerschutzWir führen für Sie alle notwendigen Untersuchungen und Berechnungen hinsichtlich des Schallschutzes durch.

Weniger im Wohnungsbau, als vielmehr im Gewerbebau, hat in der Vergangenheit auch der Schallschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Häufig stehen Gewerbe- und Wohnimmobilien nah bei einander. Somit muss ein ausreichender Schallschutz gewährleistet sein. Ganz oft stehen in den Bebauungsplänen der Gewerbegebiete hierzu Beschränkungen, welche einzuhalten sind. Diese Einhaltung ist im Zuge der Baugenehmigung (des Bauantrages) vom Bauherrn nachzuweisen.

Dies muss unter Umständen auch bei Nutzungsänderungen erfolgen. Hierzu beraten wir Sie gerne.