Statik (Tragwerksplanung)

WTragwerkir übernehmen für Sie die Aufgaben des Statikers.

Immer wenn Sie als Bauherr ein neues Gebäude errichten oder ein vorhandenes so verändern wollen, dass hiervon tragende Bauteile (auch auf dem Nachbargrundstück) betroffen sind, müssen Sie dieses Vorhaben statisch nachweisen.

Sie werden sich hierzu eines Fachmannes, eines Statikers bedienen (müssen).

Dieser erstellt für Sie eine statische Berechnung der zu bauenden oder zu ändernden Bauteile und weist darin nach, dass diese Teile der künftigen Belastung standhalten.

Ein Statiker berät Sie als Bauherrn bei der zu wählenden Konstruktion hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Aufwand.

Bei bestimmten (meist größeren) Vorhaben müssen die vom Statiker erstellten Berechnungen nochmals von einem sogenannten Prüfstatiker geprüft werden. Dieser wird von der Genehmigungsbehörde ausgewählt oder die Behörde hat einen eigenen Prüfstatiker.