Regenwasserversickerung - Anträge nach §10 Wasserhaushaltsgesetz
In Deutschland wird ein Großteil des Trinkwassers aus dem Grundwasser gewonnen. Um zu gewährleisten, dass zum einen das Grundwasser nicht verunreinigt wird und zum anderen, dass bei zunehmender Flächenversiegelung sich auch weiterhin Grundwasser bilden kann, muss (im Regelfall) das örtliche anfallende Regenwasser versickert werden.
Sollten Sie zum Beispiel von der Unteren Wasserbehörde Ihrer zuständigen Kommune aufgefordert worden sein, einen Antrag nach §10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einzureichen, sind wir die richtigen Ansprechpartner.
Worum geht es hierbei genau?
Das ist im Prinzip ganz einfach: Sie müssen ein Konzept vorlegen, in welchem beschrieben und berechnet wird auf welcher Teilfläche Ihres Grundstückes wie viel Regenwasser versickern kann oder wie viel abgeleitet wird. Nach Möglichkeit soll das Wasser zu Reinigungszwecken durch eine belebte Oberbodenschicht (Mutterboden) versickern.
Dies ist nur ein Punkt, den es hierbei zu beachten gilt. Es gibt zahlreiche weitere. Wir unterstützen Sie bei dieser Art von Anträgen gern.