Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV101-004/BGR128

Wenn Schadstoffe vorhanden sind, greifen unterschiedliche Vorschriften. Die Gefahrstoffverordnung, die Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) und daraus resultiere, weiter Vorschriften. Gegebenenfalls die DGUV 101-004 (Berufsgenossenschaftliche Regel BGR128 ) "Kontaminierte Bereiche". Wobei es hierin einige Ausnahmen (u.A. Asbest, TRGS 519) gibt, welche nach speziellen Vorschriften gehandhabt werden müssen. Ob es sich um einen kontaminierten Bereich handelt kann anhand der Schadstoffuntersuchung beurteilt werden. Wenn ja, ist dies kein Hexenwerk! Basierend auf dem Untersuchungsbericht wird dann ein Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt, ein Schwarz/Weißbereich geplant und eingerichtet, die zuständigen Behörden unterrichtet und die Arbeiten qualifiziert, von entsprechend zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt. Ich bin sowohl im Sinne der TRGS 519 Asbest zertifiziert, als auch Koordinator nach DGUV 101-004/BGR128.
Das Foto zeigt den Rückbau von einem stark PAK-belasteten Dach eines Eisenbahn-Lok-Schuppens im Frühjahr 2025.



Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 11728