Allgemeines

by luxuz @ photocase.comWas immer Sie für Fragen und Aufgaben in Sachen Bauen, Renovieren/Sanieren, Umbauen oder –nutzen haben – wir helfen Ihnen bei der Lösung.

Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir Ihnen, einen kleinen Überblick darüber verschaffen, welche Aufgaben wir für Sie übernehmen.

Aufgrund der Fülle von Einzelleistungen begrenzen wir dies auf die gebräuchlichsten Leistungen.

Sollten Sie ein Anliegen bezüglich einer nicht aufgeführten Leistung haben, so fragen Sie bitte diese gezielt bei uns an.


 Preise/Honorar

by complize @ photocase.comArchitekten und Ingenieure sind durch berufsrechtliche Regelungen an Ihre Honorarordnung (HOAI) gebunden.

Sie regelt das Honorar anhand der Baukosten und gliedert es in verschiedene Leistungsphasen LP (Planungsschritte) auf. Sie können einige dieser Punkte hier unter Beratung & Planung bereits sehen.

Wir erklären unseren Kunden auf Wunsch, ganz genau wie diese Honorarordnung aufgebaut ist und zeigen Ihnen anhand von Beispielrechnungen wie sie funktioniert.


Erstgespräch

Ein Erstgespräch zur Aufgaben Erörterung bei uns im Büro ist grundsätzlich kostenfrei.

ErstgespraechJe nachdem wie gut Sie hierbei vorbereitet sind, kann dieses Gespräch bis zu einer Stunde dauern. Sie sollten hierzu alle Ihnen vorliegenden Unterlagen, Pläne und ggf. Ihre Vorstellungen skizziert mitbringen.

Wir werden dann Ihre Vorstellungen und Wünsche aufnehmen und Sie dazu beraten. Zeitlich gesehen haben wir hierbei sogar die Gelegenheit erste Detailfragen zu klären.

Im Anschluss erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot, aus dem Sie unser Honorar klar ersehen können. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch pauschale Vereinbarungen möglich.


Honorar nach Zeitaufwand

HonorarKleine Aufgaben berechnen wir nach Zeitaufwand. Dieses setzt sich aus der aufgewendeten Zeit und den Fahrtkosten (Pauschale) zusammen. Dies könnte z.B. bei Umbaumaßnahmen und dem dabei erforderlich werdenden Beratungsbedarf vor Ort (Beispiel: Machbarkeit eines/r Wanddurchbruch/-entfernung) der Fall sein.

Sonderleistungen

Sonderleistungen wie zum Beispiel Fotokopien, Akteneinsichten, Prüfungen, amtliche Gebühren etc. werden grundsätzlich gesondert abgerechnet.