Statik (Tragwerksplanung)

WTragwerkir übernehmen für Sie die Aufgaben des Statikers.

Immer wenn Sie als Bauherr ein neues Gebäude errichten oder ein vorhandenes so verändern wollen, dass hiervon tragende Bauteile (auch auf dem Nachbargrundstück) betroffen sind, müssen Sie dieses Vorhaben statisch nachweisen.

Sie werden sich hierzu eines Fachmannes, eines Statikers bedienen (müssen).

Dieser erstellt für Sie eine statische Berechnung der zu bauenden oder zu ändernden Bauteile und weist darin nach, dass diese Teile der künftigen Belastung standhalten.

Ein Statiker berät Sie als Bauherrn bei der zu wählenden Konstruktion hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Aufwand.

Bei bestimmten (meist größeren) Vorhaben müssen die vom Statiker erstellten Berechnungen nochmals von einem sogenannten Prüfstatiker geprüft werden. Dieser wird von der Genehmigungsbehörde ausgewählt oder die Behörde hat einen eigenen Prüfstatiker.


Wärmeschutz

Wir erstellen für Sie alle notwendigen Berechnungen bezüglich des Wärmeschutzes und der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung EnEV und beraten Sie hinsichtlich des Umfanges und der Wirtschaftlichkeit.

Der Wärmeschutz ist in Deutschland schon seit Jahrzenten in den Baugesetzen verankert. Er wurde kontinuierlich ausgebaut und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Die heutigen Erfordernisse seitens des Wärmeschutzes sind sehr umfangreich und anspruchsvoll.

Bei fast allen Bauvorhaben, nämlich allen die in irgendeiner Art und Weise konditioniert, also beheizt oder gekühlt werden, kommen Sie mit der Energieeinsparverordnung und den weiteren Gesetzen in Kontakt.

Wir erstellen für Sie Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.


Schallschutz

GehoerschutzWir führen für Sie alle notwendigen Untersuchungen und Berechnungen hinsichtlich des Schallschutzes durch.

Weniger im Wohnungsbau, als vielmehr im Gewerbebau, hat in der Vergangenheit auch der Schallschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Häufig stehen Gewerbe- und Wohnimmobilien nah bei einander. Somit muss ein ausreichender Schallschutz gewährleistet sein. Ganz oft stehen in den Bebauungsplänen der Gewerbegebiete hierzu Beschränkungen, welche einzuhalten sind. Diese Einhaltung ist im Zuge der Baugenehmigung (des Bauantrages) vom Bauherrn nachzuweisen.

Dies muss unter Umständen auch bei Nutzungsänderungen erfolgen. Hierzu beraten wir Sie gerne.